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Tattoos

Polizei-ABC

Tattoos schließen eine Bewerbung bei der Polizei heute nicht grundsätzlich aus. Ob tätowierte Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden können, richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Bundespolizei oder Landespolizei. Entscheidend sind dabei vor allem Inhalt, Größe, Platzierung und Wirkung der Tätowierung. Tätowierungen mit verfassungsfeindlichen, extremistischen, diskriminierenden oder strafbaren Motiven sind mit dem Polizeiberuf grundsätzlich nicht vereinbar. Informiere dich deshalb frühzeitig über die Regelungen deiner Wunschpolizei.

Sind Tattoos bei der Polizei erlaubt?

Ja. In den vergangenen Jahren haben viele Polizeibehörden ihre Vorschriften angepasst. Sichtbare Tätowierungen führen heute nicht mehr automatisch zu einer Ablehnung. Entscheidend ist vielmehr, ob sie mit den Grundwerten und der Neutralität des Polizeiberufs vereinbar sind.

Da die Regelungen zwischen den Bundesländern und der Bundespolizei unterschiedlich sein können, solltest du dich immer auf dem offiziellen Karriereportal deiner Wunschpolizei über die aktuellen Bestimmungen informieren.

Welche Tattoos sind problematisch?

Nicht jede Tätowierung ist mit einer Tätigkeit im Polizeidienst vereinbar. Besonders kritisch sind Motive oder Schriftzüge, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen oder das Vertrauen in die Polizei beeinträchtigen könnten.

Dazu gehören insbesondere Tattoos mit:

  • extremistischen oder verfassungsfeindlichen Symbolen
  • diskriminierenden oder rassistischen Aussagen
  • gewaltverherrlichenden Inhalten
  • strafbaren Kennzeichen oder Symbolen

Ob andere Motive zulässig sind, wird im Einzelfall beurteilt.

Wie werden Tattoos beurteilt?

Im Bewerbungsverfahren prüft die jeweilige Polizeibehörde, ob vorhandene Tätowierungen den geltenden Vorschriften entsprechen. Dabei spielen unter anderem Motiv, Größe, Platzierung und die Außenwirkung eine Rolle.

Die Entscheidung erfolgt immer individuell. Maßgeblich sind die beamtenrechtlichen Vorgaben und die internen Regelungen der jeweiligen Polizeibehörde.

Was solltest du vor deiner Bewerbung beachten?

Falls du bereits tätowiert bist oder eine Tätowierung planst, solltest du dich vorab über die Vorschriften deiner Wunschpolizei informieren. So kannst du vermeiden, dass eine Tätowierung später Auswirkungen auf deine Bewerbung hat.

Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Einstellungsberatung der jeweiligen Polizeibehörde. Dort erhältst du verbindliche Informationen zu den geltenden Regelungen.

Tipp zur Vorbereitung

Tätowierungen sind nur ein kleiner Teil der Einstellungsvoraussetzungen. Viel wichtiger sind gute Leistungen im Auswahlverfahren sowie deine persönliche und gesundheitliche Eignung. Bereite dich deshalb umfassend auf den Einstellungstest, den Sporttest und das Vorstellungsgespräch vor.

Der Ausbildungspark Verlag gehört seit vielen Jahren zu den führenden Fachverlagen für die Vorbereitung auf Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst. Die Vorbereitungsmaterialien werden von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) empfohlen und unterstützen dich dabei, dich gezielt auf alle Bestandteile des Polizei-Auswahlverfahrens vorzubereiten.

Fazit

Tattoos sind bei der Polizei heute grundsätzlich möglich, sofern sie den gesetzlichen und dienstlichen Anforderungen entsprechen. Ob eine Tätowierung zulässig ist, wird immer im Einzelfall beurteilt. Informiere dich frühzeitig über die Vorgaben deiner Wunschpolizei und bereite dich anschließend gezielt auf das Auswahlverfahren vor.

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