Eine reine Polizeihundestaffel wird im Land NRW nicht vorgehalten. Jedoch gibt es in den einzelnen Behörden des Landes Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen, die als Diensthundeführer eingesetzt werden. Diese sind mit speziell ausgebildeten Polizeihunden im Einsatz.
Jeder Polizeihund wird zunächst als Schutzhunde ausgebildet. Anschließend besteht die Möglichkeit den Hund als Rauschgiftspürhund, Sprengstoffspürhund, Geruchsspurenvergleichshund oder Leichenspürhund zu spezialisieren. Nicht in jeder Behörde gibt es einen “speziell” ausgebildeten Hund, dieser muss je nach Einsatzlage aus einer anderen Behörde angefordert werden.
Wie sieht der Alltag eines Diensthundeführers aus? Zu seinen Aufgaben gehören u.a.: Unterstützung der Funkstreifenbesatzung (z.B. bei “Täter-am-Ort” – Lagen), Bekämpfung der Straßenkriminalität, Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürger (Präsenzstreifen), Einsätze zum Auffinden von Beweismitteln, Rauschgit etc., Unterstützung bei Einsätzen aus besonderem Anlass (Staatsbesuche, Fußballeinsätze, Demonstrationen)
Übrigens: Die Polizeihunde leben mit in der Familie des Diensthundeführers.









