Die Voraussetzungen

Als Voraussetzungen nennt ihr zukünftiger Arbeitgeber (Land NRW) folgende soziale und charakterliche Merkmale:

- ein hohes Maß an Teamfähigkeit
- ausgeprägte soziale Kompetenz
- Flexibilität
- ein gepflegtes Äußeres / Erscheinungsbild
- gute Umgangsformen
- gute und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- sicheres Auftreten

Weiter kann ein Bewerber nur dann eingestellt werden, wenn er u.a. folgende Kriterien erfüllt:

- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikel 116 des GG oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU (Bewerber anderer Nationalitäten können sich z.B. bei dringenden polizeilichen Bedürfnissen für den Polizeivollzugsdienst bewerben, insbesondere wenn ein hoher Bevölkerungsanteil der Nationalität in NRW lebt)
- keine Vorstrafen oder aktuell anhängliche Strafverfahren vorliegen
- aus polizeiärztlicher Sicht tauglich sind
-das 37. Lebensjahr am Einstellungstag nicht vollendet haben (Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen möglich)
- Abitur oder Fachhochschulreife besitzt
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt
- einen Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht erbringt oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Level B) vorliegt
- als Mann mindestens 168cm und als Frau mindestens 163cm groß sind
- Nachweis über die Erlangung des Deutschen Sportabzeichens besitzt, welches nicht älter als zwölf Monate ist

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Homepage der Polizei des Landes NRW.

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Facebook
  • TwitThis
  • del.icio.us
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • Tausendreporter
  • Webnews
  • Y!GG
  • YahooMyWeb