Das Land NRW stellt derzeit in den gehobenen Polizeivollzugsdienst und in den höheren Polizeivollzugsdienst ein.
Nach erfolgreich bestandener Ausbildung wird der Bewerber oder die Bewerberin zum Polizeikommissar oder zur Polizeikommissarin ernannt.
Innerhalb dieser Laufbahn sind in den folgenden Jahren Leistungsbeförderungen zum Polizeioberkommissar/-in, Polizeihauptkommissar/-in, Polizeihauptkommissar/-in (A12) und zum Ersten Polizeihauptkommissar/-in möglich.
Der höhere Polizeivollzugsdienst beinhaltet die Dienstgrade Polizeirat/-in, Polizeioberrat/-in, Polizeidirektor/-in, Leitender Polizeidirektor/-in, Leiter/-in Landeskriminalamt LKA, Leiter/-in Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste LZPD und Leiter/-in Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten LAFP.









