Bei der Vorauswahl betrachtet die Auswahlkommission die reine Aktenlage. Das heißt, die Kommission kontrolliert ihre Unterlagen (Bewerbung) nochmals auf Vollständigkeit und kontrolliert, ob alle Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind. Darunter fallen z.b. die sportlichen Voraussetzungen, führerscheinrechtliche Kriterien als auch gesundheitliche Aspekte. Wie bereits bei den Voraussetzungen erwähnt, findet während des Auswahlverfahrens kein reiner Sporttest der Polizei NRW mehr statt. Stattdessen müssen sie zusammen mit ihrer Bewerbung ihre sportliche Fähigkeiten nachweisen. Als Leistungsindex beim Polizei Einstellungstest dient das Deutsche Sportabzeichen.
Jeder Bewerber zum Direkteinstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst benötigt ein aktuelles Deutsches Sportabzeichen. Dieses dient als Sporttest bei der Polizei und darf nicht älter als sechs Monate sein. Übrigens: Viele Kreispolizeibehörden bieten die Abnahme des Deutschen Sportabzeichen an.
Nur der Bewerber bzw. die Bewerberin, die alle Kriterien erfüllt erhält eine Einladung zum 1. Test – Tag nach Münster.









