Der zweite Tag des Einstellungstests unterliegt ganz der ärztlichen Hoheit. Der zuständige Polizeiarzt überprüft sie auf Herz und Nieren. Dazu gehören u.a. ein EKG, sowie ein Hör- und Sehtest.
Früher wurden an diesem zweiten Verfahrenstag noch die sportlichen Leistungen der Bewerber kontrolliert. Diese müssen aktuell jedoch zusammen mit der Bewerbung schriftlich nachgewiesen werden.









